Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 1. Oktober vollendet. Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben (Flexi-Regelung). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link:
https://www.mk.niedersachsen.de/download/128260/Informationsblatt_zum_Einschulungstermin.pdf
Das Anmeldeverfahren findet im Februar 2025 statt.
Es erfolgt schriftlich. Sie werden benachrichtigt.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen unsere Schulsekretärin, Frau Czyrka, zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
montags bis mittwochs 07.30 - 11.00 Uhr
donnerstags 07.30 - 09.30 Uhr